Impfinformation

Wichtige Information für Taubenhalter (unbedingt beachten)

Für das Anbieten von Tauben und Ziertäubchen werden vom Veterinäramt folgende Auflagen vor­gegeben:
[Nach der Verordnung zum Schutze gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsordnung und Viehseuchengesetz)]

  1. Alle Tauben, Ziertäubchen müssen mit nummerierten Marken oder nummerierten Fußringen gekennzeichnet sein.
  2. Die Tauben und Ziertäubchen dürfen nur zur Börse verbracht werden, wenn sie
    1. nicht aus einem Bestand kommen, in dem auf Geflügel übertragbare Krankheiten herrschen oder der Verdacht des Ausbruchs dieser Krankheiten zu befürchten ist,
    2. nicht aus einem Ort kommen, in dem Geflügelcholera, Geflügelpest oder die Newcastlekrankheit amtlich festgestellt worden ist,
    3. nicht aus einem Bestand kommen, der sich  in  einem wegen Geflügelpest, Newcastlekrankheit oder Maul- und Klauenseuche gebildeten Sperrbezirk befindet,
    4. nicht aus einem Herkunftsbestand kommen, der der behördlichen Beobachtung unterstellt ist.
  1. Für Tauben und Ziertäubchen ist eine Bescheinigung über die erfolgte Impfung gegen die Paramyxovirose vorzulegen, aus der folgendes hervorgeht:
    • Name und Wohnort des Tierbesitzers,
    • Datum und Art der Impfung des Herkunftsbestandes,
    • Anzahl, Art und Rasse der zur Veranstaltung verbrachten Tiere,
    • Anschrift und Unterschrift des Tierarztes, der die Impfung vorgenommen hat.

ACHTUNG!

  • Die Impfung muss nach Angaben des Impfstoffherstellers und spätestens 21 Tage und frühestens 180 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.
  • Die Käfige sind der Rasse und Größe anzupassen.
  • Alle Käfige müssen von drei Seiten geschlossen

Alle angeführten Bescheinigungen und Zeugnisse müssen bei einer Hallenkontrolle unaufgefordert vorgelegt werden!

 

In den gesamten Emslandhallen gilt absolutes Rauchverbot!

Kommentare sind geschlossen.